Wien - Das Staatsbürgerschaftsgesetz ist eine Baustelle: Vor eineinhalb Wochen hat Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz die ÖVP-Vorschläge für leistungsbezogene Einbürgerungen vorgestellt. Jetzt finden Verhandlungen auf Regierungsebene statt, mit dem Ziel, im November einen Gesetzesvorschlag in Begutachtung zu schicken. Für die SPÖ besteht Diskussionsbedarf - über Kurz' Pläne für "würdevollere" Einbürgerungsfeiern hinaus.

Denn unverändert soll laut ÖVP etwa bleiben, dass ein Ausländer, der Österreicher werden will, selbsterhaltungsfähig sein muss und niemals Einkünfte oder Leistungen aus der Sozialhilfe bezogen haben darf. Diese Regelung schließt die meisten sozial Schwachen generell von der Einbürgerung aus. Doch laut Kurz soll es hier auch künftig nur eine Ausnahme geben: Wer "schwer behindert" ist, soll von dieser und anderen strikten Bedingungen ausgenommen werden.

Dieses nur partielle Entgegenkommen könnte sich nun bald als unzureichend herausstellen: Der Verfassungsgerichtshof hegt gegen das Einbürgerungsrecht Bedenken. Einem dem Standard vorliegenden Beschluss zufolge hat das Höchstgericht ein Gesetzesprüfungsverfahren gestartet, das in den kommenden neun Monaten stattfinden soll.

Die Einwände der Höchstrichter gehen dabei über Kurz' Änderungsankündigungen hinaus: Die Frage sei, ob der Umstand, dass es bei den Einkommenskriterien keine weiterreichenden Ausnahmeregeln für Einbürgerungswillige in "unverschuldeter Notlage" gibt (und geben soll), gegen das Verbot rassischer Diskriminierung verstoße, wird argumentiert.

Behinderung als Anlassfall

Anlass für den Verfassungsgerichtshof, sich mit dem Thema zu beschäftigen, ist der Fall der uruguayischen Asylberechtigten Karina Montes de Oca (Der STANDARD berichtete). Wegen psychischer Beeinträchtigungen gilt sie zu 50 Prozent als behindert. 1976 war sie mit ihren Eltern nach Österreich gekommen und hat seither ununterbrochen hier gelebt. Doch weil sie von der bedarfsorientierten Mindestsicherung lebt, wurde ihr Einbürgerungsantrag im November 2011 in Wien abgelehnt.

Gegen diesen Bescheid legte de Ocas Anwältin Doris Einwallner Verfassungsbeschwerde ein - mit Erfolg: Es gelte zu prüfen, ob die ausnahmslose Einkommensregel gegen das verfassungsrechtliche Verbot verstoße, Menschen wegen einer Behinderung zu benachteiligen, heißt es in dem Beschluss.

Aber eben auch darüber hinaus, wenn sie aus anderen Gründen ohne Schuld in Not geraten sind. Eine solche Ermessensregel hatte es bis zur Staatsbürgerschaftsnovelle 2006 gegeben. „Wir fühlen uns in den aktuellen Reformbemühungen fürs Staatsbürgerschaftsrecht bestärkt, ebenso wie in der Reparatur 2006", heißt es trotzdem aus dem Büro von Kurz. (Irene Brickner, DER STANDARD, 6.11.2012)